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Lockerung der Coronavirus-Massnahmen

Der Bundesrat hat per 6. Juni weitere Lockerungen der Coronavirus-Massnahmen beschlossen. So können beispielsweise Freizeitbetriebe und touristische Angebote wieder öffnen. Veranstaltungen bis zu 300 Personen sind wieder erlaubt. Allerdings müssen dabei die Distanz- und Hygienevorschriften umgesetzt und eingehalten werden. Im Falle von Infektionen müssen die Infektionsketten rückverfolgbar sein, was die namentliche Erfassung der Teilnehmer von Veranstaltungen bedingt. Die Veranstalter sind haftbar, falls die Regeln nicht umgesetzt und eingehalten werden. Aus diesem Grund verzichtet die Schule Bözberg bis zu den Sommerferien weiterhin auf Anlässe mit Beteiligung von Erwachsenen.