Die Betreuung ist bis zu den Frühlingsferien ist zwischen 08:00 und 12:00 sowie von 13:55 bis 16:00 Uhr gewährleistet. Die Betreuung ist nur für absolute Ausnahmesituationen vorgesehen, wenn Eltern beispielsweise im medizinischen Notfallbereich tätig sind. Die Anmeldung erfolgt zwingend über den Anmeldetalon, welcher allen Eltern zugestellt worden ist. Einreichefrist ist Dienstag, 17. März. Abgemeldete Kinder können später via Anmeldetalon nachgemeldet werden. Die Betreuung wird auch nach den Ankündigungen des Bundesrates vom 16.03. vorläufig weiter angeboten.
Ab Mittwoch stellen die Klassen- und Fachlehrpersonen einmal pro Woche Lehrmaterial via KLAPP zur Verfügung. Da die Schulpflicht aufgehoben ist, ist die Bearbeitung des Material freiwillig. Die Lehrpersonen werden keine Korrekturen vornehmen.
WICHTIG: Die Massnahmen zur Verzögerung der Coronavirus-Ausbreitung können durch den Bundesrat weiter verschärft werden. Im Extremfall wird die Bevölkerung angewiesen, zu Hause zu bleiben. Sollte das geschehen, würde auch kein Betreuungsangebot durch die Schule mehr aufrecht erhalten. Dies wird insbesondere für diejenigen Eltern eine grosse Herausforderung, welche weiterhin im Bereich der Gesundheit, der Infrastruktur und der Lebensmittelversorgung tätig sein müssen. Bereiten Sie sich jetzt schon auf dieses mögliche Szenario vor und sprechen Sie sich im Familien- und Bekanntenkreis ab. Die besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen, vor allem die ältere Generation, sollten dabei nicht mit einbezogen werden. Vermeiden Sie Hütedienst durch Grosseltern!
Gleichzeitig mit den Informationen betreffend Betreuungsangebot sind die Eltern über die Einführung von KLAPP als neuem Kommunikationskanal orientiert worden. Gerade in der jetzigen Situation ist es wichtig, dass Sie KLAPP raschmöglichst einrichten. So stellen Sie sicher, dass Sie immer zeitnah informiert werden.